Kleine Wappenkunde

 

Da bezüglich Wappen sehr viel Unfug und Eigenkreationen die Runde machen, hier zuerst ein paar Grundregeln der Heraldik.

 

Bestandteile eines Wappens

Wichtigster Bestandteil eines Wappens ist der Schild.

Nur das in einen Schild gestellte Bild kann als Wappen angesprochen werden. Der Schild wechselte seine Form im Laufe der Geschichte vom normannischen Schild über die Dreiecksform, den tartschenförmigen Schild und die barocke Kartusche zu dem heute üblichen, unten halbkreisförmigen Rundschild, der sich für die Aufnahme komplizierter und gegliederter Wappenbilder besonders eignet.

Bei den Schildbildern unterscheidet die Heraldik zwischen zwei grossen Gruppen, den 'Heroldsbildern' und den 'gemeinen Figuren'. Die Heroldsbilder sind nichts anderes als eine durch Linien bewirkte Verteilung von Farbflächen auf dem Schild. Alle Schildbilder, die nicht durch teilende Linien entstehen, heissen in der heraldischen Fachsprache, der Blasonierung, 'gemeine Figuren'. Dazu gehören sämtliche Lebewesen, Phantasiegebilde und Gegenstände aller Art, Heroldsstücke und gemeine Figuren können im Wappen beliebig kombiniert werden.

Helm, Helmzier und Helmdecke

Ein weiterer Bestandteil des Wappens ist der Helm mit seinem heraldischen Schmuck, der Helmzier und den Helmdecken. Wie der Schild so wandelte sich auch der Helm mit der Mode und der Rüstungstechnik vom Topfhelm bis zum Bügelhelm. Für bürgerliche Wappen wird ausschliesslich der Stechhelm verwendet, da der Spangenhelm ab dem 15. Jahrhundert zum grössten Teil in adeligen Familienwappen zur Differenzierung gegenüber dem bürgerlichen Familienwappen verwendet wird. In der Helmzier werden in der Regel die Schildfiguren wiederholt und oft ergänzt durch Hinzufügung von Geweihen, Bueffelhörnern, Federbüschen oder Flügeln usw. Die Helmdecken leiten sich wohl vom ledernen Nackenschutz der hochmittelalterlichen Helme ab. Sie werden heute besonders raumfüllend und dekorativ gestaltet, in Bändern oder Blattwerk dargestellt; sie wiederholen in der Regel die Hauptschildfarben des Wappens, wobei das Metall (Gold und Silber) innen, die Farben (Schwarz, Rot, Gruen und Blau) immer aussen stehen sollen. Gold wird oft als Gelb, Silber als Weiss dargestellt. Silber wird auch als Leerfeld gezeigt.

 

Bedeutung der Farben

Von grosser Bedeutung für die Wappen sind die Farben. Es gibt Wappen ohne Bilder - eine geometrische Flächenaufteilung des Wappens - aber kein Wappen ohne Farben. Die Heraldik kennt nur eine bestimmte Zahl von Farben, genauer Metalle und Farben.

Unter 'Metall' versteht man in der Heraldik Gold und Silber, die als Gelb und Weiss wiedergegeben werden. Unter 'Farben' versteht man in der Heraldik Schwarz - Rot - Grün - Blau. Ausnahmsweise können menschliche Figuren in der Heraldik 'natürlich', also hautfarben dargestellt werden. Die heraldische Farbregel bestimmt nun, dass 'Metall' nicht neben oder auf 'Metall' und 'Farbe' nicht neben oder auf 'Farbe' zu stehen kommen darf. Eine 'farbige' Figur darf also nur in einem 'metallenen´' Feld stehen.

 

Wappenbeschreibung oder Blasonierung

Die Wappenbeschreibung oder der Fachausdruck - Blasonierung - soll dem kundigen Leser die Möglichkeit geben, das Wappen in Form und Farbe zu rekonstruieren. Dabei ist zu beachten, dass in der Heraldik die Seitenangaben immer vom Standpunkt des Schildträgers und nicht von dem des Betrachters angegeben werden. Die Blasonierung darf nichts überflüssiges enthalten; sie muss so exakt und so kurz wie möglich gemeldet werden.


Die Wappenbegründung

Die Wappenbegründung ist ein ganz wichtiger Bestandteil Ihres Familienwappens. Nur durch die Wappenbegründung können spätere Generationen die Symbole und Farben im Wappen deuten und verstehen. Wie die Vergangenheit zeigt, können wegen fehlender Wappenbegründung sehr viele alte Familienwappen nach den dargestellten Symbolen nicht mehr verstanden und gedeutet werden, soweit es sich nicht um redende Wappen handelt. Es ist deshalb zu empfehlen, dass die Wappenbegründung immer beim Familienwappen in der Wappenrolle oder im Wappenbrief bleibt.

 

Regeln und Grundsaetze fuer die Erstellung eines Familienwappens

Familienwappen werden ausschliesslich nach der väterlichen Stammreihe erstellt.

Bei der Erstellung eines Familienwappens sollen nicht mehr als zwei der unten aufgeführten Punkte heraldisch umgesetzt werden. Die nachstehend aufgeführten Punkte werden nach der Reihen- und Rangfolge, von oben nach unten, berücksichtigt.

  • Wenn möglich, symbolische Umsetzung des Familiennamens
  • Symbolische Umsetzung der Herkunfts-, der Heimatregionen und / oder der Geburtsorte der Vorfahren
  • Symbolische Umsetzung von traditionellen Berufen, Besonderheiten in der Familie
  • Geburtsort und / oder Heimatregion des Wappenstifters
  • Beruf des Wappenstifters

Darf ein namensgleiches Wappen angenommen werden?

Findet man ein Wappen unter einem bestimmten Namen, ist zu prüfen, ob ein genealogischer Zusammenhang mit der Familie besteht. Namensgleichheit allein berechtigt nicht, ein bereits bestehendes Wappen zu übernehmen. Es ist der Nachweis der direkten Abstammung im Mannesstamm von dem ursprünglichen Wappenführer erforderlich. Voraussetzung dafür ist eine eingehende Familienforschung. Allerdings ist nur ein kleiner Teil aller jemals geführten Wappen registriert bzw. veröffentlicht.